Unsere aktuellen AGB in den Bereichen Akademie, E-Learning und Live-Online-Training finden Sie nachfolgend. Ebenfalls können Sie unsere AGB zur Durchführung der Kurse einsehen.
Stand: Juni 2024
Veranstalter: GPSlife GmbH
Beckerstraße 13, 09120 Chemnitz
(Im Folgenden: „Veranstalter“)
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von E-Learning-Kursen – im weiteren „Kurse“ genannt – und Online-Trainings – im weiteren „OT“ genannt – des Veranstalters.
(2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung und werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen der Veranstalter nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsschluss/Anmeldung
(1) Die auf der Website des Veranstalters veröffentlichten Preise und Bildungsangebote stellen noch kein verbindliches Angebot seitens des Veranstalters dar. Sie können vom Veranstalter jederzeit vor der ausdrücklichen Annahme der Bestellung des Kunden zurückgezogen oder abgeändert werden.
(2) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter die Buchung des Kunden annimmt, etwa durch Zusenden der Zugangsdaten.
3. Zugang zu den Kursen und OT und Pflichten des Kunden
(1) Der Zugang zu den Kursen und zu den OT erfolgt in der Regel passwortgeschützt im Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung der dem Kunden übersandten oder vom Nutzer selbst geänderten Zugangsdaten.
(2) Die Zugangsdaten sind nur für einen Nutzer gültig. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten und die Passwörter geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung der Kurse und OT durch Dritte zu verhindern. Bei Missbrauch ist der Veranstalter berechtigt, den Zugang zu sperren. Der Kunde haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den Kursen und zu den OT zu schaffen, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet einschließlich der Sicherstellung der Verbindungsgeschwindigkeit, der aktuellen Browsersoftware und der Akzeptanz der vom Server des Veranstalters übermittelten Cookies und trägt insoweit sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Voraussetzungen. Der Veranstalter wird den Kunde auf Anfrage über den jeweils einzusetzenden Browser informieren. Weiterhin wird zur vollen Funktionalität der Plattform und Kurse die Aktivierung und Zulassung von JavaScript vorausgesetzt. Eine Deaktivierung des Kunden kann insofern zu Einschränkungen führen.
(4) Im Falle der Weiterentwicklung der Softwareplattformen und sonstiger technischer Komponenten des Systems durch den Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen und Dienstleister, obliegt es dem Kunden, nach Information durch den Veranstalter die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der vom Kunden eingesetzten Soft- und Hardware eigenständig zu treffen.
4. Leistungsumfang/Nutzungsbeschränkungen/ Änderungsbefugnis des Veranstalters
(1) Die Kurse und die OT werden entsprechend dem übermittelten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.
(2) Die Kurse stehen grundsätzlich sieben Tage pro Woche jeweils 24 Stunden pro Tag zur Verfügung. Die OT stehen ausschließlich zu den gebuchten Terminen bereit. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die durchgehende Verfügbarkeit und Erreichbarkeit der Plattform. Sollte die Plattform zeitweise nicht verfügbar oder nicht erreichbar sein, übernimmt der Veranstalter keine Gewähr, sofern ihm der Ausfall der Plattform nicht zurechenbar ist.
(3) Planmäßige Nichterreichbarkeiten der Lernplattform, zum Beispiel im Rahmen üblicher Systemaktualisierungen, wird der Veranstalter in angemessener Vorlaufzeit ankündigen und sich bemühen, diese außerhalb der üblichen Arbeitszeit durchzuführen.
(4) Inhaltliche Änderungen und Aktualisierungen sind zulässig.
(5) Aussagen und Erläuterungen zu den Kursen in Werbematerialien sowie auf der Website des Veranstalters und in der Dokumentation verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.
5. Auslegung von Normen und Lerninhalten; Gewährleistung und Haftung
(1) Der Kunde und die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass die Auslegung von technischen und rechtlichen Normen nicht durchgehend einheitlich ist und unterschiedliche Institutionen, Fachleute und Prüfstellen Normen unterschiedlich auslegen können. Der Veranstalter nimmt diese Auslegungen nach eigenem bestem Wissen und Erfahrungen vor. Die Auslegung des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen schließt andere Auslegungsmöglichkeiten nicht aus. An eine bestimmte Auslegung sind der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen nicht gebunden.
(2) Alle Lerninhalte und Lernmedien wurden unter didaktischen Gesichtspunkten entwickelt und dienen insofern zu Vermittlung der jeweiligen Lerninhalte. Insofern erheben die einzelnen Lerninhalte und - medien nicht den Anspruch auf Vollständigkeit hinsichtlich aller, nicht das jeweilige Lernziel verfolgenden Inhalte.
(3) Der Veranstalter garantiert nicht den Lernerfolg oder die Leistungssteigerung der Teilnehmer, die die bereitgestellten Kurse und OT nutzen. Der Veranstalter haftet nicht für den Grad des Lernerfolgs oder die Erreichung spezifischer Lernziele, da diese von Faktoren abhängen, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen.
(4) Für Schäden oder Leistungsverzögerungen, die aufgrund von höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen eintreten, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen, wird keine Haftung übernommen.
(5) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer Erfüllungsgehilfen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunden regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von uns, unabhängig von deren Rechtsgrund, ausgeschlossen.
6. Nutzungsrechte, Urheberrecht
(1) Der Veranstalter gewährt den -Teilnehmern nach der Freischaltung ein nicht übertragbares Nutzungsrecht für die erworbenen Kurse und OT. Der Zugriff ist gegebenenfalls zeitlich limitiert. Die Dauer wird jeweils in der Kursbeschreibung oder dem Angebotsschreiben ausgewiesen.
(2) Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf die in Angebot und Bestellung ausgewiesene Anzahl an Kursteilnehmern („Nutzerkontigent“). Eine Nutzung der Kurse und OT außerhalb der Grenzen dieses Nutzerkontigents, insbesondere eine kommerzielle Verbreitung, Veröffentlichung, Verkauf oder Lizenzierung an Dritte, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eine nachträgliche Entfernung einzelner Kursteilnehmer, zum Beispiel nach Abschluss eines Kurses oder durch Austritt aus dem Unternehmen des Kunden, führt nicht zu einer nachträglichen Erhöhung des Nutzerkontigents. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigenständig Kursteilnehmer innerhalb des „Nutzerkontingents“ auszutauschen oder die Zugangsdaten für die Weiterverwendung durch eine nicht angemeldete Person weiterzugeben.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um die Werke der Kurse und OT vor unbefugtem Zugriff, Kopieren oder sonstiger unrechtmäßiger Nutzung zu schützen. Der Kunde wird die Werke nicht modifizieren, bearbeiten oder in anderer Weise verändern, ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters.
Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden unter Einhaltung aller geltender Datenschutzbestimmungen zum Zwecke der Erfüllung dieses Vertrags verarbeitet. (2) Für den Besuch der Webseite(n) der GPSlife GmbH, sowie für jegliche Art der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Nutzung der online Akademie, gelten die auf der Webseite und der online Akademie auffindbaren Datenschutzerklärungen in der jeweils aktuellen Fassung.
(3) Es wird explizit darauf hingewiesen, dass es zur Standardfunktion der online Akademie gehört, dass neben den Betreibern und Administratoren auch (eigens ernannte) Vertreter der Kunden Einsicht in die plattformseitigen Daten der Lernenden des eigenen Unternehmens erhalten. Dazu gehören Daten über den aktuellen Status und Fortschritte der Teilnahmen an Kursen und sonstigen Lehreinheiten zum Zwecke der Fortschrittskontrolle und Maßnahmendefinition. Diese Funktion „Poweruser“ kann auf Wunsch des Kunden jederzeit deaktiviert bzw. eingeschränkt werden.
7. Nennung als Referenzkunde
(1) Der Kunde gestattet dem Veranstalter, den Namen und das Logo des Kunden in Listen von Referenzkunden zu verwenden sowie den Kunden als Referenzkunde in Marketingmaterialien, auf der Website, in Präsentationen und in anderen Kommunikationsmitteln zu nennen, sofern keine vertraulichen Informationen preisgegeben werden. Jede Verwendung des Namens oder Logos des Kunden erfolgt in einer würdevollen und professionellen Weise, die das Ansehen des Kunden nicht schädigt.
(2) Der Kunde hat das Recht, die Zustimmung zur Nutzung seines Namens als Referenzkunde jederzeit zu widerrufen. Nach einem solchen Widerruf wird der Veranstalter alle Maßnahmen ergreifen, um die weitere Nutzung des Namens oder Logos des Kunden in neuen Marketingmaterialien einzustellen und, soweit vernünftigerweise möglich, bestehende Materialien zurückzuziehen oder zu ändern.
8. Schlussbestimmungen
(1) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird
(2) Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Chemnitz.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(5) Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgesehen werden.
Stand: Mai 2024
GPSlife GmbH
Beckerstraße 13, 09120 Chemnitz
(Im Folgenden: „Veranstalter“)
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Schulungs-, Fortbildungs- und sonstigen Bildungsleistungen wie offenen, überbetrieblichen und berufsbegleitenden Seminaren, Lehrgängen und Trainings und Inhouse-Veranstaltungen - im Weiteren als „Schulung“ bezeichnet - die von GPSlife GmbH – nachfolgend „Veranstalter“ genannt, im Kundenauftrag erbracht werden.
(2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung und werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen der Veranstalter nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsschluss/Anmeldung
(1) Die auf der Website des Veranstalters veröffentlichten Preise und Bildungsangebote stellen noch kein verbindliches Angebot seitens des Veranstalters dar. Sie können vom Veranstalter jederzeit vor der ausdrücklichen Annahme der Bestellung des Kunden zurückgezogen oder abgeändert werden.
(2) Der Vertrag kommt erst zustande, sobald der Veranstalter die Anmeldung schriftlich bestätigt (einschließlich einer Bestätigung auf elektronischem Wege). Maßgeblich für den Beginn der Vertragslaufzeit ist das Zustandekommen des Vertrages.
3. Durchführung
(1) Die Schulung wird entsprechend dem vereinbarten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.
(2) Der Einsatz von Subunternehmern, insbesondere Dozenten und Referenten, durch den Veranstalter zur Leistungserbringung bedarf nicht der Zustimmung des Auftraggebers.
(3) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.
(4) Aussagen und Erläuterungen zu den Kursen in Werbematerialien sowie auf der Website des Veranstalters und in der Dokumentation verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.
(5) Für als Garantietermin gekennzeichnete Termine wird die Durchführung garantiert. Ggf. können sich Änderungen bezüglich des Durchführungsortes ergeben oder der Termin als Online-Schulung durchgeführt werden.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten und alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Schulung entgegenstehen könnte. Der Kunde ist verpflichtet, seine Teilnehmer und Mitarbeiter zu selbigem zu verpflichten.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden bei Inhouse- Veranstaltungen
(1) Der Kunde gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter rechtzeitig und für den Veranstalter kostenlos erbracht werden.
(2) Für die Durchführung der Leistungen notwendige Hilfsmittel, Hilfskräfte, Schulungsräume, technische Ausstattung usw. sind kostenlos zur Verfügung zu stellen, soweit nicht anders vereinbart. Im Übrigen müssen die Mitwirkungshandlungen des Kunden den jeweils gültigen Rechtsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
(3) Der Kunde trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern. Der Veranstalter ist auch bei Vereinbarung eines Fest-, Pauschalund/ oder Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.
6. Leistungsfristen/-termine bei Inhouse-Veranstaltungen
(1) Die vertraglich vereinbarten Leistungsfristen und - termine beruhen bei Inhouse-Veranstaltungen auf Schätzungen des Arbeitsumfanges aufgrund der Angaben des Kunden. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Veranstalter schriftlich als verbindlich bestätigt werden.
(2) Soweit Fristen verbindlich vereinbart wurden, beginnen sie erst zu laufen, wenn der Kunde dem Veranstalter alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat.
(3) Der Veranstalter haftet nicht für Verzögerungen bei vereinbarten Terminen, sofern der Veranstalter den Grund für die Verzögerung nicht zu vertreten hat, etwa aufgrund von Krankheit des Referenten, Streik, Naturkatastrophen, usw. Der vereinbarte Zeitraum verlängert sich um die Dauer der nicht durch den Veranstalter zu vertretenden Verzögerung.
7. Nutzungsrechte
(1) Es erfolgt weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Abtretung bzw. Erteilung von Genehmigungen oder Rechten an Schulungsunterlagen, Software, Urheberrechten, Nutzungsrechten, Marken oder Warenzeichen bzw. deren Anwendungen, soweit nicht etwas Gegenteiliges vereinbart wird.
(2) Soweit Urheberrechte, Nutzungsrechte und/oder Schutzrechte an Leistungsergebnissen entstehen oder weiterentwickelt werden, insbesondere hinsichtlich Weiterentwicklungen und Verbesserungen der vom Veranstalter entwickelten Systeme, Software, Verfahren und Methoden, stehen allein dem Veranstalter die ausschließlichen räumlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenzten Nutzungs-, Verwertungs- und Umarbeitungsrechte zu.
(3) Seminarunterlagen, die dem Kunden bzw. Teilnehmern ausgehändigt werden, gehen zur internen Verwendung in den Besitz des Kunden über. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters weder vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet noch zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.
(4) Soweit es für die Leistungserbringung erforderlich ist, räumt der Veranstalter dem Kunden an den Arbeitsergebnissen das einfache, inhaltlich auf den Vertragszweck, räumlich auf das Land des Sitzes des Kunden beschränkte, zeitlich auf die Laufzeit der Bildungsleistung beschränkte Nutzungsrecht ein. Gleiches gilt für die im Rahmen der Vertragserfüllung bereitzustellenden Leistungen, an denen der Veranstalter ein ausschließliches Nutzungsrecht hat.
(5) Sofern der Veranstalter, insbesondere im Rahmen von Inhouse-Veranstaltungen, individuelle Trainingskonzepte für den Kunden erstellt, erhält der Kunde an diesen Konzepten das auf die Dauer des Vertrags beschränkte, nicht ausschließliche, örtlich unbeschränkte, nicht übertragbare Recht, die Unterlagen zu nutzen. Zur Änderung oder Vervielfältigung der Unterlagen ist der Auftraggeber nicht berechtigt.
(6) Das Nutzungsentgelt ist mit der Vergütung der Schulung abgegolten.
(7) Eine Nutzung der zugunsten des Veranstalters geschützten Logos, Marken und Zeichen zu Werbezwecken darf ausschließlich mit einer erforderlichen Nutzungsberechtigung und unter Berücksichtigung der vorgegebenen Darstellungsart erfolgen. Diese sind im Zweifelsfall beim Veranstalter abzufragen, sofern die Darstellungsart nicht vertraglich vorgegeben ist.
(8) Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um die Werke der Schulungen vor unbefugtem Zugriff, Kopieren oder sonstiger unrechtmäßiger Nutzung zu schützen. Der Kunde wird die Werke ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht modifizieren, bearbeiten oder in anderer Weise verändern.
8. Stornierung von Offenen Seminaren durch den Kunden/Teilnehmer
(1) Für Schulungen gilt, dass bei Stornierungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Stornierungen, die später als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Schulung noch nicht begonnen wurde und der Ersatzteilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang.
(2) Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
9. Terminabsage und Änderung des Umfangs der Schulung durch den Veranstalter
(1) Der Veranstalter behält sich vor, aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Schulungen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle (bei bereits begonnenen Schulungen anteilig) erstattet. Die betroffenen Teilnehmer werden umgehend informiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Abweichungen um bis zu 10 % zum vereinbarten Umfang der Schulung stellen eine unerhebliche Abweichung von der vertraglichen Leistung dar und gelten als unbeachtlich, sofern dadurch das Erreichen des Schulungszwecks nicht gefährdet wird. Sie berechtigen den Teilnehmer nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
10. Haftung
(1) Die Haftung des Veranstalters auf Schadens- und Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen, ist auf die 3-fache Höhe der jeweiligen Teilnahmegebühr beschränkt.
(2) Diese vorgenannte Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung, soweit ein Schaden auf Arglist, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruht oder für deren Erfüllung der Veranstalter eine Garantie übernommen hat oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Ein Anspruch auf Schadensersatz ist für solche Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, die für die Erfüllung des Vertrages von wesentlicher Bedeutung sind (Kardinalpflichten), der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war (typischerweise vorhersehbarer Schaden), soweit keiner der in Ziffer 10.2 genannten Fälle gegeben ist.
(4) Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(5) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
11. Höhere Gewalt
(1) Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch des Kunden auf Durchführung der Schulung. Die Parteien sind in diesem Falle berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen.
(2) Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit den notwendigen Einzelheiten zu geben. Drüber hinaus haben die Parteien über angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.
12. Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden unter Einhaltung aller geltender Datenschutzbestimmungen zum Zwecke der Erfüllung dieses Vertrags verarbeitet. (2) Für den Besuch der Webseite(n) der GPSlife GmbH, sowie für jegliche Art der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Nutzung der online Akademie, gelten die auf der Webseite und der online Akademie auffindbaren Datenschutzerklärungen in der jeweils aktuellen Fassung.
(3) Für die datenschutzkonforme Verarbeitung der für die Registrierung und Absolvierung der Schulungen erforderlichen personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter ist allein der Kunde verantwortlich. Eventuell erforderliche Einwilligungen der Betroffenen holt der Kunde ein.
13. Auslegung von Normen und Lerninhalten
(1) Der Kunde und die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass die Auslegung von technischen und rechtlichen Normen nicht durchgehend einheitlich ist und unterschiedliche Institutionen, Fachleute und Prüfstellen Normen unterschiedlich auslegen können. Der Veranstalter nimmt diese Auslegungen nach eigenem bestem Wissen und Erfahrungen vor. Die Auslegung des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen schließt andere Auslegungsmöglichkeiten nicht aus. An eine bestimmte Auslegung sind der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen nicht gebunden.
(2) Alle Lerninhalte und Lernmedien wurden unter didaktischen Gesichtspunkten entwickelt und dienen insofern zu Vermittlung der jeweiligen Lerninhalte. Insofern erheben die einzelnen Lerninhalte und -medien nicht den Anspruch auf Vollständigkeit hinsichtlich aller, nicht das jeweilige Lernziel verfolgenden Inhalte.
(3) Der Veranstalter garantiert nicht den Lernerfolg oder die Leistungssteigerung der Teilnehmer, die die Schulungen besuchen. Der Veranstalter haftet nicht für den Grad des Lernerfolgs oder die Erreichung spezifischer Lernziele, da diese von Faktoren abhängen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.
14. Nennung als Referenzkunde
(1) Der Kunde gestattet dem Veranstalter, den Namen und das Logo des Kunden in Listen von Referenzkunden zu verwenden sowie den Kunden als Referenzkunde in Marketingmaterialien, auf der Website, in Präsentationen und in anderen Kommunikationsmitteln zu nennen, sofern keine vertraulichen Informationen preisgegeben werden. Jede Verwendung des Namens oder Logos des Kunden erfolgt in einer würdevollen und professionellen Weise, die das Ansehen des Kunden nicht schädigt.
(2) Der Kunde hat das Recht, die Zustimmung zur Nutzung seines Namens als Referenzkunde jederzeit zu widerrufen. Nach einem solchen Widerruf wird der Veranstalter alle Maßnahmen ergreifen, um die weitere Nutzung des Namens oder Logos des Kunden in neuen Marketingmaterialien einzustellen und, soweit vernünftigerweise möglich, bestehende Materialien zurückzuziehen oder zu ändern.
15. Schlussbestimmungen
(1) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird
(2) Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Chemnitz.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(4) Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort.
(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgesehen werden.